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RETTUNGSGASSE
Ab 1. Jänner 2012 ist es soweit. Die Rettungsgasse wird in Österreich verpflichtend und ohne Übergangsfrist eingeführt.
Somit müssen sich sämtliche Verkehrsteilnehmer auf Autobahnen, Schnellstraßen und Autostraßen ab 1. Jan. 2012 entweder ganz links oder ganz rechts (am Pannenstreifen soweit vorhanden) einordnen.
Bei Nichteinhaltung drohen Strafen von bis zu 2150 Euro.
Auch in alltäglichen Stausituationen müssen Autofahrer die Rettungsgasse bilden. Sollten sich die ersten Fahrer nicht daran halten, ist es für Nachfolgende trotzdem verpflichtend die Rettungsgasse zu bilden.
Hier ein Video der Freiwilligen Feuerwehr Wr. Neudorf
Für weitere Infos gehen sie auf:
http://www.rettungsgasse.com/
http://www.facebook.com/rettungsgasse